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   LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03   

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LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03 (https://dejure.org/2004,32185)
LG Kassel, Entscheidung vom 14.01.2004 - 3 T 439/03 (https://dejure.org/2004,32185)
LG Kassel, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 3 T 439/03 (https://dejure.org/2004,32185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Kassel - 640 L 292/02
  • LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.09.2002 - IX ZB 39/02

    Regelvergütung des Zwangsverwalters

    Auszug aus LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03
    Nach § 153 Abs. 1 ZVG hat das Gericht die dem Verwalter zu gewährende Vergütung festzusetzen, wobei mangels einer anderweitigen Regelung im Sinne von § 152 a ZVG fortdauernd auf die Verordnung über die Geschäftsfüh-rung und Vergütung des Zwangsverwalters - ZwVerwVO - vom 16.02.1970 (BGBl. I, Seite 185) abzustellen ist; denn in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Rechtssprechung (vgl. OLG Bamberg Rpfleger 2000, 464; LG Braunschweig Rpfle-ger 1999, 458; LG Augsburg Rpfleger 1997, 78 (79); BGH NJW 2003, 212) geht die Kammer seit jeher davon aus, dass der Verordnungsgeber bei deren Erlass in wirksamer Weise von der ihm seinerzeit durch § 14 EGZVG eingeräumten Ermächti-gung Gebrauch gemacht hat.

    Ist das Grundstück von dem Verwalter in Besitz genommen, so beträgt dessen Vergütung, sofern sich aus der vorgenannten Bestimmung nicht ein höherer Betrag ergibt, für jedes angefange-ne Kalenderjahr mindestens 90, 00 EUR, § 24 Abs. 3 ZwVerwVO in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.09.2002 - IX ZB 39/02 - (NJW 2003, 212 ff. [BGH 12.09.2002 - IX ZB 39/02] ).

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.09.2002 (NJW 2003, 212 (213) [BGH 12.09.2002 - IX ZB 39/02] ) beträgt die Vergütung nach der genannten Vorschrift 90, 00 EUR.

  • OLG Bamberg, 03.05.2000 - 4 W 34/00

    Höhe der Vergütung des Zwangsverwalters

    Auszug aus LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03
    Nach § 153 Abs. 1 ZVG hat das Gericht die dem Verwalter zu gewährende Vergütung festzusetzen, wobei mangels einer anderweitigen Regelung im Sinne von § 152 a ZVG fortdauernd auf die Verordnung über die Geschäftsfüh-rung und Vergütung des Zwangsverwalters - ZwVerwVO - vom 16.02.1970 (BGBl. I, Seite 185) abzustellen ist; denn in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Rechtssprechung (vgl. OLG Bamberg Rpfleger 2000, 464; LG Braunschweig Rpfle-ger 1999, 458; LG Augsburg Rpfleger 1997, 78 (79); BGH NJW 2003, 212) geht die Kammer seit jeher davon aus, dass der Verordnungsgeber bei deren Erlass in wirksamer Weise von der ihm seinerzeit durch § 14 EGZVG eingeräumten Ermächti-gung Gebrauch gemacht hat.
  • LG Augsburg, 28.02.1996 - 4 T 214/95
    Auszug aus LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03
    Nach § 153 Abs. 1 ZVG hat das Gericht die dem Verwalter zu gewährende Vergütung festzusetzen, wobei mangels einer anderweitigen Regelung im Sinne von § 152 a ZVG fortdauernd auf die Verordnung über die Geschäftsfüh-rung und Vergütung des Zwangsverwalters - ZwVerwVO - vom 16.02.1970 (BGBl. I, Seite 185) abzustellen ist; denn in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Rechtssprechung (vgl. OLG Bamberg Rpfleger 2000, 464; LG Braunschweig Rpfle-ger 1999, 458; LG Augsburg Rpfleger 1997, 78 (79); BGH NJW 2003, 212) geht die Kammer seit jeher davon aus, dass der Verordnungsgeber bei deren Erlass in wirksamer Weise von der ihm seinerzeit durch § 14 EGZVG eingeräumten Ermächti-gung Gebrauch gemacht hat.
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