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LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel - 640 L 292/02
- LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.09.2002 - IX ZB 39/02
Regelvergütung des Zwangsverwalters
Auszug aus LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03
Nach § 153 Abs. 1 ZVG hat das Gericht die dem Verwalter zu gewährende Vergütung festzusetzen, wobei mangels einer anderweitigen Regelung im Sinne von § 152 a ZVG fortdauernd auf die Verordnung über die Geschäftsfüh-rung und Vergütung des Zwangsverwalters - ZwVerwVO - vom 16.02.1970 (BGBl. I, Seite 185) abzustellen ist; denn in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Rechtssprechung (vgl. OLG Bamberg Rpfleger 2000, 464; LG Braunschweig Rpfle-ger 1999, 458; LG Augsburg Rpfleger 1997, 78 (79); BGH NJW 2003, 212) geht die Kammer seit jeher davon aus, dass der Verordnungsgeber bei deren Erlass in wirksamer Weise von der ihm seinerzeit durch § 14 EGZVG eingeräumten Ermächti-gung Gebrauch gemacht hat.Ist das Grundstück von dem Verwalter in Besitz genommen, so beträgt dessen Vergütung, sofern sich aus der vorgenannten Bestimmung nicht ein höherer Betrag ergibt, für jedes angefange-ne Kalenderjahr mindestens 90, 00 EUR, § 24 Abs. 3 ZwVerwVO in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.09.2002 - IX ZB 39/02 - (NJW 2003, 212 ff. [BGH 12.09.2002 - IX ZB 39/02] ).
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.09.2002 (NJW 2003, 212 (213) [BGH 12.09.2002 - IX ZB 39/02] ) beträgt die Vergütung nach der genannten Vorschrift 90, 00 EUR.
- OLG Bamberg, 03.05.2000 - 4 W 34/00
Höhe der Vergütung des Zwangsverwalters
Auszug aus LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03
Nach § 153 Abs. 1 ZVG hat das Gericht die dem Verwalter zu gewährende Vergütung festzusetzen, wobei mangels einer anderweitigen Regelung im Sinne von § 152 a ZVG fortdauernd auf die Verordnung über die Geschäftsfüh-rung und Vergütung des Zwangsverwalters - ZwVerwVO - vom 16.02.1970 (BGBl. I, Seite 185) abzustellen ist; denn in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Rechtssprechung (vgl. OLG Bamberg Rpfleger 2000, 464; LG Braunschweig Rpfle-ger 1999, 458; LG Augsburg Rpfleger 1997, 78 (79); BGH NJW 2003, 212) geht die Kammer seit jeher davon aus, dass der Verordnungsgeber bei deren Erlass in wirksamer Weise von der ihm seinerzeit durch § 14 EGZVG eingeräumten Ermächti-gung Gebrauch gemacht hat. - LG Augsburg, 28.02.1996 - 4 T 214/95
Auszug aus LG Kassel, 14.01.2004 - 3 T 439/03
Nach § 153 Abs. 1 ZVG hat das Gericht die dem Verwalter zu gewährende Vergütung festzusetzen, wobei mangels einer anderweitigen Regelung im Sinne von § 152 a ZVG fortdauernd auf die Verordnung über die Geschäftsfüh-rung und Vergütung des Zwangsverwalters - ZwVerwVO - vom 16.02.1970 (BGBl. I, Seite 185) abzustellen ist; denn in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Rechtssprechung (vgl. OLG Bamberg Rpfleger 2000, 464; LG Braunschweig Rpfle-ger 1999, 458; LG Augsburg Rpfleger 1997, 78 (79); BGH NJW 2003, 212) geht die Kammer seit jeher davon aus, dass der Verordnungsgeber bei deren Erlass in wirksamer Weise von der ihm seinerzeit durch § 14 EGZVG eingeräumten Ermächti-gung Gebrauch gemacht hat.